Teilnahmebedingungen
Anmelden können sich Gruppen und Einzelkünstler, deren Produktionen in einem freien Kontext entstanden.
Die Nachwuchskünstler dürfen mehrheitlich nicht älter als 35 J. sein.
Mehrfaches Auftreten ist gewünscht, jedoch abhängig von den örtlichen Kapazitäten und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Etwaige Bühnenkonzepte oder Aufbauten müssen in kurzer Zeit auf- und abbaubar und im Rahmen einer Straßenperformance umsetzbar sein. Die Umsetzbarkeit richtet sich insbesondere nach den rechtlichen Vorgaben durch die Behörden.
Die Performances finden i.d.R. zwischen 16.00 und 21.00 Uhr statt.
Jeder Auftritt soll max. 30 Minuten dauern - bei längeren Stücken kontaktiert bitte zuvor das Team, um die Realisierbarkeit zu prüfen.
Die Auftrittsflächen sind limitiert - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Die Schanze ist ein belebtes und befahrendes Viertel. Um Sicherheit und eine entspannte Atmosphäre für Publikum und Künstler garantieren zu können, werden die Teilnehmer währen des Festivals koordiniert. Ggf. werden Genehmigungen für die Auftritte eingeholt.
Die Realisierbarkeit der Performances ist je tagesaktuell wetterabhängig. Fällt eine Vostellung aufgrund schlechten Wetters notwendig aus, oder wird sie von den Teilnehmern als nicht sinnvoll erachtet, so wird grundsätzlich versucht, Ausweichtermine anzubieten und diese tagesaktuell zu kommunizieren. Ein rechtlicher Anspruch besteht diesbezüglich nicht. Auch stehen im Festivalgebiet keine überdachten Ausweichplätze zur Verfügung.
Die Teilnehmer verpflichten sich, juristische Ansprüche Dritter im Vorfeld des Festivals nachweislich zu klären. Hierzu gehört insbesondere der selbstständige Erwerb ggf. notwendiger Verwertungs- und Leistungsschutzrechte.
Bei Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten jedweder Art, ob wissentlich oder nicht, haften ausschließlich die betreffenden Teilnehmer.
Zwischen der Festival-Organisation und den Teilnehmern wird im Vorfeld des Festivals eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Die Teilnehmer organisieren sich vor Ort weitgehend selbst. Hierzu gehören vor allem die Organisation von Übernachtungen, die technische Einrichtung an den Spielorten und ggf. die Verteilung zusätzlicher eigener Werbematerialien.
Die Teilnehmer verpflichten sich, zu Verfügung gestellte Logos des Festivals in ihren eigenen Werbematerialien zu verwenden.
Es werden keine Gagen gezahlt. Auch werden keine Reise- Übernachtungs- oder Produktionskosten, sowie Kosten für die technische Realisierung vor Ort übernommen. Im Gegenzug behalten die Künstler sämtliche erspielte Einnahmen in vollem Umfang. Die Einnahmen generieren sich hierbei i.d.R. durch freiwillige Geldspenden des Publikums.
Im Zuge des Anmeldeverfahrens stellen die Teilnehmer der Festival-Organisation alle benötigten Informationen, wie Pressetexte, Vitae oder Bilddateien fristgerecht zur Verfügung und übertragen ihr die erforderlichen Rechte.
Die Anmeldefrist endet am 15. April 2012.



